Die Jahresversammlung findet in der Regel im zweiten Quartal statt.
Steuerbefreiung
Als gemeinnützig anerkannter und steuerbefreiter Verein können Sie Ihre Spenden an uns von den Steuern abziehen. Laut offizieller Verfügung gilt dies ab CHF. 100.–. Der Mitgliederbeitrag ist nicht abzugsberechtigt. Jeweils Ende Januar werden die Spendenbescheinigungen von uns per Mail zugestellt.