Die Jahresversammlung findet in der Regel im zweiten Quartal statt.
Steuerbefreiung
Als gemeinnützig anerkannter und steuerbefreiter Verein können Sie Ihre Spenden an uns von den Steuern abziehen. Laut offizieller Verfügung gilt dies ab CHF. 100.–.
Mitgliederbeiträge sind nicht abzugsberechtigt.
Jeweils Ende Januar werden die Spendenbescheinigungen von uns erstellt und per e-Mail oder brieflich zugestellt.
Ein dickes DANKE schicken wir allen bereits heute zu!