Am 29. April 2018 wurde, in einer kleinen Runde, aber mit viel Engagement, unsere 1. Generalversammlung durchgeführt.
Steuerbefreiung
Als gemeinnützig anerkannter und steuerbefreiter Verein können Sie Ihre Spenden an uns von den Steuern abziehen. Laut offizieller Verfügung gilt dies ab CHF. 100.–. Der Mitgliederbeitrag ist nicht abzugsberechtigt. Jeweils Ende Januar werden die Spendenbescheinigungen von uns per Mail zugestellt.